Musik an Einrichtungen mit Musicus e.V.
Vorort-Angebot löst Mobilitätsproblem!
Wir kooperieren mit Wohnheimen und Kliniken.

Musik in Einrichtungen

Angebot zur Unterstützung im Alltag (HBPfV0), § 45 SGB XI

Seit 2017 erhalten alle Pflegebedürftige mit den Pflegegraden1 bis 5 einen Entlastungsbetrag von jeweils 125 Euro pro Monat. Mit diesen Angeboten können die pflegenden Angehörigen entlastet aber auch die Pflegebedürftigen gefördert, betreut oder beaufsichtigt werden.


Den Gesetzestext zum Entlastungsbetrag (zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote) finden Sie im § 45b SGB XI. Der Entlastungsbetrag wird auch oft Betreuungsgeld genannt.


Der Verein Musicus e.V. verfügt über die gesetzliche Zulassung, so dass die Kosten in den meisten Fällen von Kranken- /Pflegekassen übernommen werden. Fragen Sie nach!


Sommer oder Winter, wir haben immer eine Möglichkeit, unser Angebot mit Fachkräften und Helfern aufrecht zu erhalten.


Für diese Fälle ist unser Betreuungsangebot gedacht. Hier bieten wir eine Möglichkeit für zu Betreuende, eine Zeit mit Musik in einer kleinen Gruppe und in angenehmer Atmosphäre zu verbringen.


Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir sind sicher, wir finden etwas Passendes! Ihre Schützlinge werden es Ihnen mit Sicherheit danken und Sie können sich eine Weile entspannen.